Umzug

Meldepflicht - Ummeldung

Allgemeine Information

Wer eine Wohnung innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Stadt Forst (Lausitz) bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Einrichtung: Bürgeramt, Lindenstraße 10 - 12) umzumelden.

Die Pflicht zur Ummeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen.

Unterlagen

Es wird eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug und der Personalausweis zwecks Anschriftenänderung für die Bearbeitung notwendig.

Kosten

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Corinna Freer

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
c.freer@forst-lausitz.de
Zimmer
104