Melderegisterauskunft, einfache

Allgemeine Information

Jeder Bürger, der in der Stadt Forst (Lausitz) gemeldet ist, hat das Recht kostenlos und schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft.

Auf schriftliche oder persönliche Anfrage gibt der Fachbereich Bürgerservice folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

Die Auskunft erfolgt über computermäßigen Ausdruck.

Es genügt die persönliche mündliche oder schriftliche Antragstellung im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice.

Mit dem Bundesmeldegesetz(BMG, § 44) darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft erteilen. Sie ist von keinerlei Voraussetzungen abhängig.

Zu beachten sind jedoch von Amts wegen bestimmte Ausschlussgründe und die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen.

Es kann davon ausgegangenen werden, dass der Vor- und Familienname sowie die Anschrift (auch der Doktortitel) offenkundig sind und jedermann zugänglich gemacht werden können (z. B. Telefonverzeichnis).

Kosten

Die Gebühr für eine Erteilung der schriftlichen Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.

Die Gebühr ist stets im voraus zu entrichten.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Corinna Freer

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
c.freer@forst-lausitz.de
Zimmer
104