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Parkstellplätze, Ablösevertrag

Allgemeine Information

Die Brandenburgische Bauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen (notwendige Stellplätze) in ausreichender Zahl hergestellt werden.

Weil vor allem bei beengten Grundstücksverhältnissen diese Forderung oft nicht erfüllt werden kann, kann diese Stellplatzverpflichtung des Bauherrn auch durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Forst (Lausitz) abgelöst werden (Ablösevertrag).

Unterlagen

Im Rahmen des Bauantragverfahrens wird durch die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Spree-Neiße der Stellplatzbedarf ermittelt und die abzulösenden Stellplätze der Stadt mitgeteilt.

Diese Festlegung ist vom Bauherrn beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) vorzulegen.

Zwischen der Stadt und dem Bauherrn wird ein Ablösevertrag auf der Grundlage der Ablösesatzung für die Stadt Forst (Lausitz) gefertigt.

Kosten

Für die Zahlung des Geldbetrages ist die maßgebliche Zone des Stadtgebietes zu ermitteln.
Der Geldbetrag beträgt

  • Zone 1 - 6.442,28 €
  • Zone 2 - 5.215,18 €
  • Zone 3 - 1.533,88 €.


Eine Sonderregelung besteht bei vorhandenen baulichen Anlagen.
Hier richtet sich die Höhe des Geldbetrages bei den ersten 4 Stellplätzen nach Zone 3, ab dem 5. Stellplatz sind die Zonenwerte anzusetzen.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Angelika Geisler

Telefon
03562 989-406
Fax
03562 989-403
E-Mail
a.geisler@forst-lausitz.de
Zimmer
319