Personalausweis / Reisepass / eID-Karte – Verlust / Sperrung
Allgemeine Information
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, ein gültiges Dokument zu besitzen.
Haben Sie Ihr Dokument verloren oder ist es gestohlen worden?
Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz sofort bei uns im Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz und § 15 Punkt 3 Passgesetz verpflichtet.
Nach Meldung des Verlustes in der Meldebehörde wird unverzüglich eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion (Personalausweis / eID-Karte) vorgenommen und eine Fahndung zum verlorenen Dokument ausgelöst.
Sollte die Meldung bei der Polizei erfolgen, müssen Sie dennoch zeitnah bei uns im Bürgeramt vorsprechen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes ist lediglich bei uns im Bürgeramt möglich.
Haben Sie Ihr Dokument wiedergefunden?
Dann melden Sie Ihren Wiederfund bitte persönlich bei uns im Bürgeramt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird die Fahndung bei der Polizei gelöscht und die Sperrung der Online-Ausweisfunktion beim Personalausweis / eID-Karte aufgehoben. Danach können Sie Ihr Dokument innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit ohne Einschränkungen weiternutzen.
Bitte beachten Sie:
Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und inwieweit andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten bzw. ob und wie häufig diese aktualisiert werden.
Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefunden Personalausweis / Reisepass / eID-Karte für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder diesen gar einziehen.
Wenn Sie solche Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen bei Verlust oder Diebstahl, ein neues Dokument bei uns zu beantragen.
Online-Dienst
Sie können den Verlust Ihres Dokument über unsere Online-Dienste melden. Nutzen Sie dafür folgenden Link:
https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/verlusterklaerung
Sperrung der Online-Funktion
Wichtige Information zur Sperrung der Online-Funktion des Personalausweises / eID-Karte:
Bei Personen über 16 Jahren ist die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises aktiviert. Zur Vermeidung von Missbrauch ist eine Sperrung der Funktion unbedingt erforderlich. Die Sperrung erfolgt bei Verlustmeldung des Ausweises bei uns im Bürgeramt, sollte jedoch nach Abhandenkommen des Ausweises durch den Ausweisinhaber zeitnah selbst erfolgen.
Eine Sperrung ist außerdem möglich, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, der Ausweis bleibt auch ohne Funktion weiterhin gültig.
Die telefonische Sperrhotline ist täglich 24 Stunden unter der Rufnummer +49 116 116 auch aus dem EU-Ausland gebührenfrei erreichbar.
Hinweis – Abruf Sperrkennwort
Falls Sie den PIN-Brief mit dem Sperrkennwort (bis 17.02.2025 von der Bundesdruckerei zugesandt) oder das bei der Aushändigung (ab 18.02.2025) gesondert erhaltene Sperrkennwort nicht mehr besitzen, können Sie dieses über unseren online-Dienst abfragen:
https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/sperrkennwortabruf
Unterlagen
Bei Meldung im Bürgeramt - Verlust
- weiteres gültiges oder abgelaufenes Dokument
- Führerschein oder Versichertenkarte mit Lichtbild
- bei gleichzeitiger Neubeantragung siehe "Personalausweis - Antrag"
Bei Meldung im Bürgeramt – Wiederfund
- „aufgefundenes“ Dokument
- das eventuell neu ausgestellte Dokument
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115