Personalausweis - Antrag
Allgemeine Information
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, ein gültiges Dokument zu besitzen.
Der Inhaber eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, sein Dokument Behörden und deren Bediensteten, die zur Feststellung seiner Personalien berechtigt sind, auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Eine Mitführungspflicht für den Ausweis besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich. Personalausweise können auch für Personen unter 16 Jahren, in Begleitung der Sorgeberechtigten, ausgestellt werden.
Besondere Personengruppen können von der Ausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Personalausweis - Befreiung".
Der „alte“ Personalausweis ist bei Abholung des „neuen" Personalausweises im Bürgeramt vorzulegen und abzugeben.
Online-Dienst - Statusabfrage
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet. Dazu nutzen Sie folgenden Link
https://voison.dikom-bb.de/buergerdienste/app/m/m173-forst/statusabfrage
Informationen zum PIN-Brief
Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie für Ihren Ausweis einen PIN-Brief. Dieser wurde bei bis zum 17.02.2025 beantragten Dokumenten von der Bundesdruckerei zugesandt, seit 18.02.2025 erhalten Sie den PIN-Brief bei der Beantragung direkt ausgehändigt.
Sollte sich der PIN-Brief nicht mehr in Ihrem Besitz befinden und Sie möchten die Online-Funktion nutzen, können Sie bei uns im Bürgeramt eine PIN für Ihren Personalausweis / Ihre eID-Karte setzen. Dazu müssen Sie persönlich mit Ihrem Dokument zu uns kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen PIN-Rücksetzbrief zu beantragen, der Ihnen dann direkt nach Hause gesendet wird. Mit diesem können Sie selbst eine neue PIN setzen.
Informationen dazu finden Sie hier: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Unterlagen
Zur Antragstellung werden benötigt:
- altes Dokument (Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, der Kinderreisepass oder der Reisepass)
- ein digitales Passfoto vom Fotografen (QR-Code) → Erstellung auch in der Behörde vor Ort möglich
- Gebühr (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Wurden die Ausweisdokumente verloren oder gestohlen (Link Personalausweis - Verlust), ist z. B. der Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.
Kosten
Für die Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werden folgende Gebühren erhoben:
- Erst- bzw. Neuausstellung für unter 24 jährige Personen 27,60 €
- Neuausstellung für über 24 jährige Personen 46,00 €
- Kosten für die Erstellung eines biometrischen Passbildes vor Ort: 6,00 € pro beantragtem Dokument
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104