Schulanmeldung, Umschulung
Umschulung in eine andere als die zuständige Grundschule
Allgemeine Information
Grundlage ist die
- "Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)."
Schulbezirkssatzung Schuljahr 2023/2024
Sollte Ihr Kind eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besuchen sollen, ist grundsätzlich ein Antrag beim
Staatlichen Schulamt Cottbus
Blechenstraße 1
03046 Cottbus
zu stellen.
Stimmen Sie sich vorab mit der zuständigen und der gewünschten Schule zum Verfahren ab.