Gebührenabrechnung

Allgemeine Information

Die Stadt Forst (Lausitz) erhebt für die Inanspruchnahme der zentralen und dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage Gebühren, welche nach dem Frischwasser und in der zentralen Entsorgung zusätzlich nach der Größe des Trinkwasserzählers bemessen werden. Die Berechnung der Gebühren erfolgt angelehnt an die Ablesezyklen unseres Verwaltungshelfers, der Stadtwerke Forst GmbH, im rollierenden System. Grundlage für die Gebührenerhebung sind die Abwassergebührensatzung sowie die Fäkaliensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

Abwassergebührensatzung

Fäkaliensatzung

Kosten

Kalkulationszeitraum 2024/2025

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

Kanalgebundene Entsorgung

Mengengebühr

  • 4,36 €/ m³

Grundgebühr

Zählergröße nach MID Gebühr
Q3 4 m³/h 90,00 €/Jahr
Q3 10 m³/h 224,00 €/Jahr
Q3 16 m³/h 359,00 €/Jahr
Q3 25 m³/h 561,00 €/Jahr
Q3 63 m³/h 1.414,00 €/Jahr
Q3 100 m³/h 2.245,00 €/Jahr

Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
(Sammelgruben ohne Kleineinleiterabgabe/Kleinkläranlagen)

Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit Saugstutzen 12,15 €/m³
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 10 m Saugschlauch 12,47 €/m³
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 20 m Saugschlauch 13,19 €/m³
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 30 m Saugschlauch 14,05 €/m³

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141

Katja Bandow

Telefon
03562 989-276
Fax
03562 989-202
E-Mail
k.bandow@forst-lausitz.de
Zimmer
P 213