Gebührenabrechnung
Allgemeine Information
Die Stadt Forst (Lausitz) erhebt für die Inanspruchnahme der zentralen und dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage Gebühren, welche nach dem Frischwasser und in der zentralen Entsorgung zusätzlich nach der Größe des Trinkwasserzählers bemessen werden. Die Berechnung der Gebühren erfolgt angelehnt an die Ablesezyklen unseres Verwaltungshelfers, der Stadtwerke Forst GmbH, im rollierenden System. Grundlage für die Gebührenerhebung sind die Abwassergebührensatzung sowie die Fäkaliensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Kosten
Kalkulationszeitraum 2024/2025
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Kanalgebundene Entsorgung
Mengengebühr
- 4,36 €/ m³
Grundgebühr
Zählergröße nach MID | Gebühr |
Q3 4 m³/h | 90,00 €/Jahr |
Q3 10 m³/h | 224,00 €/Jahr |
Q3 16 m³/h | 359,00 €/Jahr |
Q3 25 m³/h | 561,00 €/Jahr |
Q3 63 m³/h | 1.414,00 €/Jahr |
Q3 100 m³/h | 2.245,00 €/Jahr |
Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
(Sammelgruben ohne Kleineinleiterabgabe/Kleinkläranlagen)
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit Saugstutzen | 12,15 €/m³ |
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 10 m Saugschlauch | 12,47 €/m³ |
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 20 m Saugschlauch | 13,19 €/m³ |
Entsorgungsgebühr Sammelgrube mit 30 m Saugschlauch | 14,05 €/m³ |
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Richard Smoller
- Telefon
- 03562 6999310
- Fax
- 03562 989-202
- r.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141
Katja Bandow
- Telefon
- 03562 989-276
- Fax
- 03562 989-202
- k.bandow@forst-lausitz.de
- Zimmer
- P 213