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Bauvorhaben, genehmigungsfrei

Allgemeine Information

Die Brandenburgische Bauordnung regelt in § 61, welche Vorhaben baugenehmigungsfrei sind.

Obwohl in diesen Fällen ein Bauantrag entfällt, sind doch die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, wofür der Bauherr die Verantwortung trägt. Wer gegen baurechtliche Vorschriften bei der Errichtung genehmigungsfreier baulicher Anlagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt für Teile ihres Hoheitsgebietes über rechtskräftige Satzungen (Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen), deren Regelungen sich auch auf baugenehmigungsfreie Vorhaben erstrecken.


Gleichzeitig ist die Stadt Forst (Lausitz) gem. § 67 Absatz 4 der Brandenburgischen Bauordnung bei baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen, die nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung keiner Genehmigung bedürfen, als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften (in Gestaltungssatzungen geregelt) wie auch der planungsrechtlichen Festsetzungen (in Bebauungsplänen geregelt) und für die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von planungsrechtlichen Festsetzungen zuständig.

Bevor Sie mit Ihrer Baumaßnahme beginnen, sollten Sie sich im Fachbereich Stadtentwicklung über die bauplanungsrechtliche Sachlage informieren. Auf diese Weise können Sie schnell klären, ob Ihre Vorstellungen umsetzbar sind und welche Satzungen der Stadt Forst (Lausitz) dabei zu beachten sind.


Außerdem lässt sich überprüfen, ob Sie gegebenenfalls von den Festsetzungen einer Satzung abweichen. Ist dies der Fall, kann bei der Stadt Forst (Lausitz) ein Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften oder auf Ausnahme bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt werden.

Informieren Sie sich über das Bauplanungsrecht im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz).

Unterlagen

Zur Beratung und Stellung von Anträgen sollten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen mitbringen, anhand derer sich das Grundstück und seine Bebauung sowie das Vorhaben, für das der Antrag gestellt werden soll, beurteilen lassen, z.B. Lagepläne, Liegenschaftskarten, Baubeschreibungen und ggf. Bauzeichnungen u.w.

Die zur Beurteilung des Antrags erforderlichen Unterlagen werden als Anlagen beigefügt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Waldemar Olheide

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
w.olheide@forst-lausitz.de
Zimmer
218

Christina Rennhak

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03562 989-404
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03562 989-403
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ch.rennhak@forst-lausitz.de
Zimmer
218

Ute Rapke

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03562 989-419
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03562 989-403
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u.rapke@forst-lausitz.de
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216

John-Willy Schönig

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03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
218