Wohnen Unternehmen und Gewerbe

Denkmalschutz

Allgemeine Information

Die Denkmalliste wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vom Landkreis Spree-Neiße erarbeitet und fortgeschrieben.

Erlaubnisverfahren sind bei dieser Behörde zu führen.
Die Stadt Forst (Lausitz) erteilt lediglich Auskünfte und Informationen.

Allgemeine Anfragen zu den Denkmälern sind laut Denkmalliste in:

a) mündlicher Form

b) schriftlicher Form

möglich.

Unterlagen

Anträge auf erlaubnispflichtige Maßgaben müssen grundsätzlich in schriftlicher Form bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.

Die Zuständigkeit für kommunale Denkmäler liegt für:

  • Baudenkmäler beim Fachbereich Stadtentwicklung
  • Kunstdenkmäler beim Fachbereich Stadtentwicklung
  • Bodendenkmäler im öffentlichen Verkehrsraum beim Fachbereich Bauen

der Stadt Forst (Lausitz).


Für nicht kommunale Denkmäler ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße zuständig. Hier können auch die Antragsunterlagen angefordert werden.

Diese Anträge müssen mindestens enthalten:

  • Objekt bzw. Gegenstand laut Denkmalliste,
  • Inhalt der Maßnahme,
  • Voraussichtliche Kosten und Dauer der Maßnahme,
  • Sind sonstige Genehmigungen erforderlich, bzw. liegen diese vor.

Kosten

Die durch die Stadt Forst (Lausitz) erteilten Auskünfte zum Denkmalschutz sind gebührenfrei.

Gebühren für erlaubnispflichtige Maßnahmen lt. Denkmalschutzgesetz richten sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Spree-Neiße und sind bei er Unteren Denkmalschutzbehörde (Tel.: 03562 986-16140) nachzufragen.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Angelika Geisler

Telefon
03562 989-406
Fax
03562 989-403
E-Mail
a.geisler@forst-lausitz.de
Zimmer
319

Sabine Jahnke

Telefon
03562 989-410
Fax
03562 989-403
E-Mail
s.jahnke@forst-lausitz.de
Zimmer
318