Montag, 03. Januar 2022 | Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Der Fachbereich Finanzen informiert

Satzungen über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Spree-Neiße“und Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung neu beschlossen

 Zum 01.01.2022 treten die

  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Spree-Neiße“ vom 22.06.2021,

    veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) Nr. 3 vom 03.07.2021 sowie

  • Neufassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) vom 21.09.2021,

    veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) Nr. 4 vom 02.10.2021

in Kraft.

Zur Umsetzung der grundlegend geänderten Satzungsregelungen ist eine Neuveranlagung dieser Umlagen und Gebühren gegenüber allen Umlage- und Gebührenpflichtigen erforderlich.

Die üblicher Weise im Januar gegenüber den Zahlungspflichtigen zu erteilenden Abgabenbescheide ergehen daher zunächst ohne diese Gebührenarten.

Unter Berücksichtigung der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle erfolgt eine Nacherhebung der Umlagen und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Festsetzungsfrist gem. § 169 der Abgabenordnung.

Stadt Forst (Lausitz)