Mittwoch, 13. Januar 2021 | Allgemeines Die Förderung der ländlichen Entwicklung startet neu

Anträge können ab sofort bis 31. März 2021 eingereicht werden
Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderung der LEADER-Richtlinie können auch wieder Fördermittelantrage für die Ländliche Entwicklung gestellt werden.

Auch 2021 stehen dem Land Brandenburg rund 28 Millionen Euro (davon 16,9 Millionen Euro Bundesmittel) aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung. Das Land möchte damit wieder Vorhaben zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum unterstützen. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt nach landesweiten Kriterien durch die Förderstelle.

Förderfähig sind beispielsweise Vorhaben der Grundversorgung von Kleinstunternehmen und der öffentlichen Hand. Daneben können auch Baumaßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur innerhalb des Siedlungsbereichs wie Gehwegebau und Angergestaltung gefördert werden. Nicht ganz neu aber auch wieder möglich ist die klassische Dorferneuerung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von ortsbildprägenden Gebäuden für Privatpersonen. Vorausgesetzt, dass die ortsbildprägenden Gebäude vor dem Jahr 1960 erbaut wurden.

Die Anträge können ab sofort bis 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Finsterwalde gestellt werden.

Für Fragen steht Ihnen die LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter 03562 986-16199 oder info@spree-neisse-land.de gern zur Verfügung.

Ebenso finden Interessierte alle Unterlagen sowie weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. (www.mluk.brandenburg.de).

Kontakt:
Lokale Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e.V.
Katrin Lohmann/Manuela Tilch
Heinrich-Heine-Straße 1,
03149 Forst (Lausitz),
Tel.: 03562 986-16199

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa