Freitag, 23. April 2021 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Die Zuständigkeit rund um die Gelbe Tonne

Deutschlandweit organisieren die Dualen Systeme die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen.

Die Dualen Systeme sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, die Sammlung aller Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (Holsystem/Bringesystem; wie z. B. die Gelbe Tonne) in ausreichender Weise und für den privaten Endverbraucher (Haushalt) unentgeltlich sicherzustellen. Die Finanzierung dieses Systems wird durch Entgelte sichergestellt, die über einen Preisaufschlag auf die Verkaufsverpackungen gesichert werden.

Im Endeffekt bezahlt der Kunde über den Kauf von Produkten die Sammlung und Entsorgung der Gelben Tonne. Es findet keine Finanzierung über die Abfallgebühr statt. Der Eigenbetrieb ist für Abfälle, die der Rücknahmepflicht nach dem Verpackungsgesetz unterliegen, nicht zuständig und nicht verantwortlich.

Zuständige Ansprechpartner aller im Zusammenhang mit der Gelben Tonne stehende Sachverhalte, z. B.: die Zustellung, die An-, Ab- oder Ummeldung, die Reklamationen usw. sind ausschließlich die nachfolgend genannten privaten Unternehmen:
 
für die Dualen Systeme und gleichzeitig Auftraggeber der ALBA Cottbus GmbH

  • NOVENTIZ GmbH
    Dürener Straße 350
    50935 Köln

    E-Mail: info@noventiz.de | Tel.: 0221 80015870

Auftragnehmer als beauftragtes Entsorgungsunternehmen der Dualen Systeme  

  • ALBA Lausitz GmbH
    Dissenchener Straße 50
    03042 Cottbus

    Tel.: 0800 2232555 | E-Mail: kundenservice@alba.de

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa