Kleingartenentwicklung

Allgemeine Information

Im Stadtgebiet von Forst gibt es 41 Kleingartensparten.

Davon liegen 19 Sparten mit einer Gesamtgröße von 35 ha auf kommunalem Grund. Die Flächen sind von der Stadt Forst (Lausitz) an den Bezirksverband der Gartenfreunde Forst (Lausitz) und Umgebung e.V. und von diesem wiederum an Kleingartenvereine verpachtet.

Kleingärten haben einen hohen sozialen und ökologischen Wert. Sie dienen der Kommunikation, Erholung sowie der Gesunderhaltung der Menschen und ermöglichen zudem die Selbstversorgung mit frischem Obst, Gemüse, Blumen und Kräutern. Kleingärten sind im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) zum Erhalt festgeschrieben.

Eine Studie zur weiteren Entwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt Forst (Lausitz) wurde in den Jahren 2013 – 2016 erarbeitet. In ihr sind Analyseergebnisse sowie Maßnahmen für die Sparten und städtebauliche Entwicklungsempfehlungen aufgeführt. Die Studie soll im 10-Jahresturnus fortgeschrieben werden.

Die Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit der Forster Kleingartensparten wird in regelmäßigen Abständen durch den Fachbereich Bauen geprüft. Dazu werden die Kleingartensparten durch die Stadt Forst (Lausitz) als Prüfungsbehörde im 3-Jahresturnus angeschrieben. Der Antrag auf erstmalige Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit ist an den Landkreis Spree-Neiße als Anerkennungsbehörde zu richten.

Die Anerkennung und Überwachung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit ist gemäß § 4 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes für Kleingärtnerorganisationen erforderlich, die als Zwischenpächter tätig sind oder die die Verwaltung einer Kleingartenanlage durchführen.
Die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung dafür, dass mit dem Verein ein Kleingartenpachtvertrag wirksam abgeschlossen werden kann und dass die Kleingärtner als Pächter in den Genuss der Vorteile des Bundeskleingartengesetzes kommen (§ 5 Pachtpreisbindung, §§ 9 ff Kündigungsschutz und Entschädigungsregelungen).