Dienstag, 23. September 2025 | Allgemeines, Afrikanische Schweinepest Korrektur: Afrikanische Schweinepest: Nahezu vollständige Aufhebung der Sperrzonen in Spree-Neiße

Sperrzonen I und II werden bis auf den ASP-Schutzkorridor vollständig aufgehoben

Ein Maschendrehtzaun mit Holzpfeilern an einem Wegrand. An einem Pfleiler steht an beiden Seiten des Zaunes jeweils ein Arbeiter mit Warnkleidung. Der Mann hinter dem Zaun hält seine Zange in der Hand, der Mann vor dem Zaun drückt mit  dem Fuß auf das untere Zaunende.
Arbeiten am ASP-Schutzzaun, Bildrechte: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde vor nunmehr fünf Jahren der erste ASP-Fall in Deutschland amtlich festgestellt. Durch das Tierseuchengeschehen war noch vor drei Jahren der gesamte Landkreis mit ASP-Sperrzonen versehen.

In dem betroffenen Gebiet der Restriktionszonen (Sperrzonen I und II) wurde zuletzt am 18. April 2024 ein ASP-Ausbruch beim Schwarzwild registriert. Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung die Tierseuchenallgemeinverfügung angepasst. Somit wird die Sperrzone II, die sich nun auf den östlichen Bereich des ersten Zaunes des Schutzkorridors beschränkt, von 130 Quadratkilometer auf 11 Quadratkilometer und die Sperrzone I von 689 Quadratkilometer auf 263 Quadratkilometer reduziert.

Um der Einwanderung von infizierten Wildschweinen aus dem polnischen Nachbarland vorzubeugen, bleibt der entlang der Landesgrenze zu Polen errichtete Schutzkorridor bestehen.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 23. September 2025 in Kraft und ist auf der Website des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 30/2025 zu finden.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa