Dienstag, 27. April 2021 | Allgemeines, Corona | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Maßnahmen des Sozialschutzpakets 3

Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Höhe von 150 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssystem

Erwachsene Leistungsberechtigte, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben, erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro.

Dies gilt für Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet ebenso wie für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII erhalten (§ 70 SGB II, § 144 SGB XII).


Damit wird ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum geschaffen, um etwaige, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende, zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Der Zuschlag muss nicht separat beantragt werden. Die Auszahlungen an die erwachsenen Leistungsberechtigten werden durch den Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße und den Fachbereich Soziales des Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa derzeit intensiv vorbereitet.

Für die Leistungsberechtigten in Zuständigkeit des Fachbereiches Soziales sollen die Betroffenen spätestens am 01.05.2021 über diese Mittel verfügen können.

Vom Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße erhalten die anspruchsberechtigten Personen einen gesonderten Bewilligungsbescheid.
Die Auszahlung erfolgt planmäßig am 10.05.2021.
Bei späteren Bewilligungen für den Monat Mai 2021 erfolgt die Auszahlung mit der Zahlung der Leistungen für den Monat Mai.
Über weitere Einzelheiten zur Einmalzahlung wird auf der Homepage des Jobcenters Spree-Neiße www.jobcenter-spree-neisse.de informiert.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa