Wegzug

Meldepflicht - Abmeldung

Allgemeine Information

Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung oder wenn er noch keine Wohnung besitzt, unter Angabe seines Verbleibs anzumelden.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur noch bei einem Wegzug ins Ausland.

Das persönliche Erscheinen zur Änderung der Dokumente (Personalausweis, Reisepass) ist unbedingt erforderlich.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z. B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Unterlagen

Für die Bearbeitung eine Abmeldung in das Ausland benötigen Sie

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • die Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug

Kosten

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Corinna Freer

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
c.freer@forst-lausitz.de
Zimmer
104