Mittwoch, 16. Juni 2021 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Neue Richtlinie beschlossen

Jugendhilfeausschuss hat die Richtlinie zur Übernahme / Erlass von Kostenbeiträgen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung - Ferienfreizeitmaßnahmen - beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss hat am 31. Mai 2021 die Richtlinie des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zur Übernahme / Erlass von Kostenbeiträgen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung - Ferienfreizeitmaßnahmen - beschlossen.

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa übernimmt Kostenbeiträge für Maßnahmen der Jugendarbeit.

Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Als Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen werden Maßnahmen unterstützt, die von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie von Trägern der Wohlfahrtspflege und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe angeboten werden.

Kommerzielle Veranstalter von Ferienfreizeitmaßnahmen gehören nicht zu den Anbietern. Aus diesem Grund wird eine Teilnahme an diesen Ferienfreizeitmaßnahmen nicht gefördert.


Die beschlossene Richtlinie ist auf der Internetseite

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa