Mittwoch, 08. März 2023 | Rathaus, Freizeit, Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Osterfeuer 2023 jetzt anmelden
Bitte beachten Sie wichtige Grundregeln - Anmeldungen bis 24.03.2023 möglich.
Am 08.04.2023 ist Ostersamstag.
Zu Ostern ist es eine Tradition, ein "Brauchtumsfeuer" abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten:
- Das Osterfeuer (>1 m³) ist mindestens 14 Tage vorher, also in diesem Jahr bis zum 24.03.2023, bei der Stadt Forst (Lausitz) im Fachbereich Ordnung und Sicherheit zu beantragen.
- Ein Antragsformular mit Erläuterungen kann auf der städtischen Homepage unter www.forst-lausitz.de (Osterfeuer/Traditionsfeuer, Beantragung von) aufgerufen und ausgedruckt oder beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit angefordert werden. Die Hinweise im Antragsformular sind zu beachten.
- Der Antragsteller ist genau zu benennen, denn dieser haftet im Schadensfall.
- Der Ort des Feuers (genaue Grundstücksangabe mit Lageplan) ist zu benennen und das Einverständnis des Eigentümers ist nachzuweisen.
- Die Gebühr für die Ausnahmeerlaubnis beträgt 25 EUR.
Eine Gebührenbefreiung ist nur bei Nachweis des öffentlichen Interesses möglich. - Auflagen, Bedingungen, Befristungen der Ausnahmegenehmigung sind einzuhalten.
- Der Landkreis Spree-Neiße (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) und der Fachbereich Ordnung und Sicherheit können Vorortkontrollen durchführen.
- Das nichtgenehmigte Abbrennen eines Traditionsfeuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für Fragen steht der Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter den Telefonnummern
- 03562 989-159 oder 03562 989-150
gern zur Verfügung.
Stadt Forst (Lausitz)