Mittwoch, 08. März 2023 | Rathaus, Freizeit, Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Osterfeuer 2023 jetzt anmelden

Bitte beachten Sie wichtige Grundregeln - Anmeldungen bis 24.03.2023 möglich.

Am 08.04.2023 ist Ostersamstag.

Zu Ostern ist es eine Tradition, ein "Brauchtumsfeuer" abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten:

  1. Das Osterfeuer (>1 m³) ist mindestens 14 Tage vorher, also in diesem Jahr bis zum 24.03.2023, bei der Stadt Forst (Lausitz) im Fachbereich Ordnung und Sicherheit zu beantragen.
  2. Ein Antragsformular mit Erläuterungen kann auf der städtischen Homepage unter www.forst-lausitz.de (Osterfeuer/Traditionsfeuer, Beantragung von) aufgerufen und ausgedruckt oder beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit angefordert werden. Die Hinweise im Antragsformular sind zu beachten.
  3. Der Antragsteller ist genau zu benennen, denn dieser haftet im Schadensfall.
  4. Der Ort des Feuers (genaue Grundstücksangabe mit Lageplan) ist zu benennen und das Einverständnis des Eigentümers ist nachzuweisen.
  5. Die Gebühr für die Ausnahmeerlaubnis beträgt 25 EUR.
    Eine Gebührenbefreiung ist nur bei Nachweis des öffentlichen Interesses möglich.
  6. Auflagen, Bedingungen, Befristungen der Ausnahmegenehmigung sind einzuhalten.
  7. Der Landkreis Spree-Neiße (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) und der Fachbereich Ordnung und Sicherheit können Vorortkontrollen durchführen.
  8. Das nichtgenehmigte Abbrennen eines Traditionsfeuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für Fragen steht der Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter den Telefonnummern

  • 03562 989-159 oder 03562 989-150

gern zur Verfügung.

Stadt Forst (Lausitz)