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Reisepass, vorläufig

Allgemeine Information

Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z. B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist oder die Möglichkeit der Beantragung eines Expressreisepasses nicht in Anspruch genommen wird.

Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt.

Zukünftig werden nur noch maschinenlesbare vorläufige Reisepässe ausgestellt.

Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.

Der Pass verbleibt auch nach Aushändigung an den Passinhaber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Andere Staaten sind über Pässe der BRD nicht verfügungsberechtigt.
Dies gilt in umgekehrter Weise hinsichtlich auch für Nationalpässe anderer Staaten.


Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend mitteilen. Das entsprechende Formular halten wir für Sie bereit. Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt.


Es wird Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt, weshalb Sie sich nicht vertreten lassen können.


Die Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass nicht mehr möglich!

Gültigkeitsdauer

In der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer für einen vorläufigen Reisepass 1 Jahr.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Unterlagen

Zur Antragstellung werden benötigt

  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
  • der alte Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
  • oder der Kinderreisepass oder der Personalausweis

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Kosten

Für die Ausstellung maschinenlesbarer vorläufiger Reisepässe werden Gebühren in Höhe von 26,00 € erhoben.

Die Gebühren sind mit der Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104