Umzug Zuzug

Reisepass

Allgemeine Information

Deutsche, im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze ausreisen oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genügt (§ 1 PassG).

Die Eigenschaft als Deutscher besitzt, wer

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als Ehegatte oder Abkömmlung im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat
  • Rechtsstellung als Deutscher von einer Buchstabe b bezeichneten Person ableitet.


Seit dem Februar 2005 besteht die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen, welcher in kürzester Zeit ausgehändigt werden kann (Verfügbarkeit nach ca. 4 Arbeitstagen).

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist für die Fertigung eines Reisepasses gesetzlich vorgeschrieben.

Der Pass verbleibt auch nach Aushändigung an den Passinhaber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Andere Staaten sind über Pässe der BRD nicht verfügungsberechtigt. Dies gilt in umgekehrter Weise hinsichtlich auch für Nationalpässe anderer Staaten.

Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend mitteilen. Das entsprechende Formular halten wir für Sie bereit.

Reisepässe können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Aukünfte hierzu erteilen unsere Mitarbeiter.

Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.

Jeder Deutsche darf grundsätzlich nur einen Pass der BRD besitzen.

Legt der Passbewerber schlüssig (möglichst durch Vorlage von Unterlagen- Flugtickets, Briefwechsel mit Geschäftspartner u.a.) dar, dass in seiner Person ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung weiterer Pässe besteht, kann ein zweiter, in Ausnahmefällen auch weitere Pässe, ausgestellt werden. Berechtigtes Interesse besteht in der Regel dann, wenn der Passbewerber in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus ihrem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder beim fliegenden Personal der Lufthansa. Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt.
Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt.

Aus diesem Grund können Sie sich nicht vertreten lassen.

Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Reisepass bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer von Pässen beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre, bei Pässen von jüngeren Personen, 6 Jahre.

Unterlagen

Zur Antragstellung werden benötigt:

  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) nach den derzeit geltenden Anforderungen
  • der alte Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder der Kinderausweis oder der Personalausweis

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren

  • Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie
  • Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Kosten

Für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen

  • ab der Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) werden Gebühren in Höhe von 70,00 € erhoben,
  • für jüngere Personen (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) werden Gebühren in Höhe von 37,50 € erhoben.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Für die Beantragung eines Expressreisepasses wird eine zusätzliche Gebühr von 32,00 €fällig.

EC-Kartenzahlung möglich

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

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