Mittwoch, 09. Juni 2021 | Allgemeines, Corona, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Rückerstattung von Elternbeiträgen in städtischen Kitas und Horten aufgehoben

Einrichtungen für die Kinderbetreuung seit 1. Juni vollumfänglich geöffnet

Laut Infoschreiben des MBJS zur aktuellen Rechtslage - 8. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-EindV vom 26.05.2021, sind seit dem 1. Juni wieder alle Einrichtungen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind, im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen.
Auch die Horte dürfen wieder im vollen Umfang genutzt werden.

Der bisherige Appell der brandenburgischen Landesregierung, Kinder möglichst Zuhause zu betreuen, wird nicht weiter aufrechterhalten.

Die Horte und Kindertagesstätten können ab dem 1. Juni wieder vollumfänglich, wie im Betreuungsvertrag vereinbart, genutzt werden. Somit sieht das Land Brandenburg ab dem 1. Juni keine Möglichkeit die Elternbeiträge entsprechend der zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg zu erstatten.

Aus diesem Grund wird die Stadt Forst (Lausitz) für die eigenen kommunalen Einrichtungen keine Elternbeiträge mehr ab Juni erstatten.

Schon im Vorfeld ergangene Bescheide werden teilweise aufgehoben.

Die Eltern erhalten dementsprechend einen schriftlichen Änderungsbescheid.

Stadt Forst (Lausitz)