Donnerstag, 01. April 2021 | Allgemeines, Corona | Neues aus dem Rathaus Rückerstattung von Elternbeiträgen in städtischen Kitas und Horten

Für Kinder, die in den Monaten April bis Juni 2021 die Betreuungsangebote in den städtischen Kitas und Horten nicht wahrnehmen, wird die Stadt Forst (Lausitz) den eingezogenen Beitrag zurückerstatten.

Derzeit besuchen nicht alle Kinder, deren Eltern einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Forst (Lausitz) haben, unsere Kitas, Horte und Tagespflegeeinrichtungen.

Dies betrifft insbesondere Hortkinder, die aktuell keine Notbetreuung haben, aber auch Kinder, die noch nicht im Grundschulalter sind und deren Eltern freiwillig die Betreuungsangebote nicht wahrnehmen.

Für Kinder, die in den Monaten April bis Juni 2021 die Betreuungsangebote in den städtischen Kitas und Horten nicht wahrnehmen, wird die Stadt Forst (Lausitz) den eingezogenen Beitrag zurückerstatten.

Dies gilt auch für Kinder, die bei Tagespflegepersonen betreut werden.

Eltern, deren Kinder eine Einrichtung eines freien Trägers besuchen, wenden sich wegen einer eventuellen Rückerstattung bitte an den jeweiligen Träger der Einrichtung.

Für Kinder, die den vertraglichen Betreuungsumfang zu weniger als 50% in Anspruch nehmen, erfolgt eine Rückerstattung der Hälfte der erhobenen Beiträge.

Ein entsprechendes Formular zur Erklärung der Eltern zum aktuellen Betreuungsumfang ist zu finden auf den Internetauftritten der Stadt Forst (Lausitz) und/ oder ist in ihrer Kita- oder Horteinrichtung erhältlich.
Das Formular kann auch per Mail bei der Stadt Forst (Lausitz) angefordert werden.
Aus buchhalterischen Gründen wurden und werden die fälligen Kitabeiträge in den Monaten April bis Juni 2021 wie gewohnt eingezogen.

Entsprechend der Zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsangebots erfolgt im Juni 2021 die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge.

Das Formular ist zeitnah und für jedes Kind auszufüllen.



Es kann per Post die Stadt Forst (Lausitz) unter:

Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin
Fachbereich Bildung und Soziales
Lindenstraße 10-12
03149 Forst (Lausitz)

oder per Email an die Stadt Forst (Lausitz) unter:  f.werner@forst-lausitz.de

gesandt werden.

Nach einer entsprechenden Prüfung erhalten die Eltern von der Stadt Forst (Lausitz) zeitnah einen schriftlichen Bescheid.

Fragen zu den Elternbeiträgen oder zum  Verfahren insgesamt können gern auch telefonisch unter der 03562 989-306 gestellt werden.

Stadt Forst (Lausitz)