Dienstag, 08. Februar 2022 | Allgemeines, Corona | Der Landkreis Spree-Neiße informiert SARS-CoV-2: Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg
2G-Regel und nächtliche Ausgangsbeschränkungen werden von FFP2-Maskenpflicht abgelöst
Mit Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zum 9. Februar 2022 werden auch die Maßnahmen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa geändert bzw. aufgehoben.
Zu den neuen Regelungen zählt das Entfallen der bisherigen 2G-Regel im Einzelhandel, stattdessen wird das Tragen einer FFP2-Maske für Kundinnen und Kunden sowie das Tragen einer medizinischen Maske für das Personal verpflichtend.
In der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche besteht keine Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten der Gäste mehr.
Bei sportlichen Aktivitäten unter freiem Himmel löst die 3G-Regelung das bisherige 2G-Prinzip ab, somit können getestete, genesene und geimpfte Personen ihrer sportlichen Betätigung nachgehen.
Für Ungeimpfte gibt es außerdem keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.
Weiterhin wird die Geltungsdauer der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung um zehn Tage bis zum 23. Februar 2022 verlängert.
Detaillierte Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Landes unter www.brandenburg.de.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa