Samstag, 09. Januar 2021 | Allgemeines SARS-CoV-2: Lockdown bis zum 31. Januar verlängert

… erweiterte Schutzregelungen im Landkreis gelten ab 10. Januar 2021 – Bewegungsradius von 15 Kilometer ab Landkreisgrenze
Aufgrund der weiterhin starken Ausbreitung des SARS-CoV-2 wird der bestehende Lockdown bundesweit zunächst bis einschließlich 31. Januar 2021 verlängert.

Zudem werden die Schutzmaßnahmen in Einzelbereichen in Landkreisen verschärft, die eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 bzw. 300 verzeichnen, also mehr als 200 bzw. 300 wöchentliche Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa liegt diese Inzidenz tagesaktuell bei 328; die veranschlagte 200er-Schwelle wird bereits seit November 2020 durchgehend überschritten.

Landrat Harald Altekrüger zur aktuellen Situation: „Ich bin in großer Sorge um Gesundheit und Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger. Leider ist das Ausbruchsgeschehen nach wie vor zu stark. Die Belastung der Krankenhäuser in Spremberg, Forst und Guben ist auf Dauer nicht zu verantworten: Mehrfach mussten Patientinnen und Patienten bereits nach Berlin verlegt werden, da unsere regionale Kapazität erschöpft ist.

Das Gesundheitspersonal ist dringend auf unser solidarisches Verhalten angewiesen.

Dass die Neuansteckungen mithilfe des bisherigen Lockdowns nicht ausgebremst wurden, bedeutet nicht, dass die Maßnahmen nicht wirken, im Gegenteil: Es zeigt vielmehr, dass sie die Gelegenheiten für das Virus noch nicht ausreichend reduziert wurden. Die neuen strikteren Schutzregelungen treten auch unter dem Eindruck in Kraft, dass eine neue Variante des SARS-CoV-2-Virus entdeckt wurde, die nach derzeitigen Erkenntnissen noch aggressiver in der Verbreitung ist.

Es gilt, dringend Zeit zu gewinnen, um möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises so schnell wie möglich mit der COVID-19-Impfung zu schützen.

Als Landkreis haben wir beschlossen, dass die Kindertagesstätten weiterhin geöffnet sind. Damit es dabei bleiben kann, appelliere ich jedoch erneut an die Bürgerinnen und Bürger, sich streng an die geltenden Schutzmaßnahmen zu halten. Es zählt weiterhin jeder Tag, an dem wir Neuerkrankungen eindämmen können.“

Die Bestimmungen der neuen 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg im Überblick:

Schulen und Kitas
Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen sind die Abschlussklassen und Förderschulen. Maßnahmen wie ausgesetzte Präsenzpflicht und Distanzlernen bleiben bis mindestens zum 22.nbsp;Januar 2021 in Kraft.

Für systemrelevante Berufsgruppen bleibt die Notbetreuung bestehen.

Die Kindertagesstätten im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sind weiterhin geöffnet.


Private Treffen
Jede Person ist verpflichtet, die persönlichen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und Kreis der Kontakte möglichst konstant zu halten. Private Treffen sind nur noch mit Personen des eigenen Hausstands sowie einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt.


Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Triftige Gründe sind:
  • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,

  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,

  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,

  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen, veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren

  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

  • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,

  • die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,

  • die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,

  • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen

  • das Aufsuchen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes, Horteinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie sonstigen Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen,

  • das Aufsuchen der nach dieser Verordnung nicht geschlossenen Einrichtungen und Betriebe sowie die Inanspruchnahme der zulässigen Dienstleistungen,

  • die Ausübung von Sport sowie die Bewegung an der frischen Luft in einem Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern ab der Landkreisgrenze

  • die Ausübung begleiteter Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen,
  • Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe und im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,

  • die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragstellen,

  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollziehern, Rechtsanwältinnen und -anwälten, Notarinnen und Notaren sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern, einschließlich der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen als Teil der Öffentlichkeit,

  • die Abgabe von Blut-, Blutplasma- und Knochenmarkspenden,

  • die Bewirtschaftung von gärtnerischen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Beschränkung auf 15 Kilometer Bewegungsradius
Für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gilt ab der Bekanntgabe einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 eine Beschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometer ab der Landkreisgrenze für alle Bürgerinnen und Bürger.


Alle weiteren bestehenden Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis, Abstandsgebote, Alkoholverbot im öffentlichen Raum, Versammlungsverbot, Schließungen von Geschäften, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bzw. Verbot von körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungsverbot bleiben bis zum 31. Januar 2021 bestehen.

Die vollständigen Bestimmungen in allen Einzelheiten finden Sie auf der Website des Landes Brandenburg unter
www.brandenburg.de

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa