Umzug Zuzug Wegzug Kinder und Jugendliche

Schulanmeldung, Einschulung Lernanfänger

Allgemeine Information

Grundlage ist die "Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)" -  für das Schuljahr 2024/2025.

Schulbezirkssatzung Schuljahr 2024/2025

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich in der jeweils in der Satzung festgelegten Schule!

Vorab ist telefonisch ein konkreter Termin zur Schulanmeldung in der annzumeldenden Schule zu vereinbaren.  Die Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren kann auch vorab digital im Schulportal des Landes Brandenburg vorgenommen werden.

Einschulung von SchulanfängerInnen in die Grundschule 

Für die nachfolgend aufgeführten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)

  • Grundschule Forst Mitte Max-Fritz-Hammer-Straße 15 03149 Forst (Lausitz)
  • Grundschule Keune Keuner Straße 100 03149 Forst (Lausitz)
  • Grundschule Nordstadt Frankfurter Straße 48 03149 Forst (Lausitz)

werden durch Satzung Schulbezirke und ein Überschneidungsgebiet bestimmt.

Die Zuordnung einzelner Straßenzüge zu den Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet finden Sie in der Anlage 1 der Satzung für das entsprechende Schuljahr.

Nach Beschluss der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) wird diese jährlich, voraussichtlich im Dezember, im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Die Schulanmeldungen in den Grundschulen erfolgen im Januar des darauffolgenden Jahres.
Die Termine zur Anmeldung werden im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und über Aushänge an Schulen und Kindertageseinrichtungen bekannt gegeben.

Vereinbaren Sie zur weitgehenden Vermeidung von Wartezeiten bei der Schulanmeldung bitte im Voraus einen konkreten Termin mit der Schulleitung.

Auch Lernanfänger/innen, die vorab an den Grundschulen in freier Trägerschaft (Evangelische Grundschule Forst und Archimedes Grundschule) angemeldet wurden, sind der Schulleitung der örtlich zuständigen kommunalen Grundschule vorzustellen.

Für GrundschülerInnen aus dem Überschneidungsgebiet Nord bestimmt der Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) im Dezember eines jedes Jahres die örtlich zuständige Schule.
Die Eltern werden entsprechend schriftlich benachrichtigt.

Ist zu erwarten, dass das schulpflichtige Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann von den Eltern die Rückstellung für ein Schuljahr durch die Schulleitung beantragt werden.
Die Entscheidung erfolgt nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule. Stimmen Sie sich hierzu mit der jeweiligen zuständigen Schule ab.

Rückstellungsantrag

Unterlagen

Zur Anmeldung von LernanfängerInnen in den Grundschulen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung
  • Personalausweis der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • ggf. eine Meldebescheinigung.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Marina Peschke

Telefon
03562 989-309
Fax
03562 989-303
E-Mail
m.peschke@forst-lausitz.de
Zimmer
125