Kostenersatz
Allgemeine Information
Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) regelt den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage. Die Kostenersatzsatzung regelt den Kostenersatz zur Deckung des Aufwandes der Grundstücksanschlussleitung. Kostenersatzpflichtig ist, wer bei der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer des Grundstückes ist, zu dem die Anschlussleitung verlegt wurde
Unterlagen
Die Berechnungsgrundlagen für den Kostenersatz ermitteln sich aus den Abrechnungsunterlagen der Planungs- und Bauausführungsfirmen.
Im Zuge der Anhörung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme
Kosten
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung an die jeweilige öffentliche Abwasseranlage sind der Stadt in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen (Ansprechpartner für rechtliche Fragen ist Herr Nickel, Ansprechpartner für technische Fragen ist Herr Keitel).
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Toni Nickel
- Telefon
- 03562 989-417
- Fax
- 03562 989-403
- t.nickel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 216
Nick Keitel
- Telefon
- 03562 989-273
- Fax
- 03562 989-202
- n.keitel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 214