Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang
Allgemeine Information
Der Anschluss- und Benutzerzwang in der Abwasserbeseitigung ist in den § 4 und 5 der Abwasserbeseitigungssatzung geregelt. Bestimmte Umstände ermöglichen die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. In Bau- bzw. Sanierungsphasen von Gebäuden kommt es beispielsweise häufig zu temporär anfallenden Wasserverbrauch, welcher ohne das Einleiten von Schmutzwasser einhergeht. Oder das Grundstück hat keine sanitären Einrichtung, welche die Einleitung von Schmutzwasser ermöglichen.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen.
Unterlagen
Abwasserbeseitigungssatzung
Kosten
Auf Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz)
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Toni Nickel
- Telefon
- 03562 989-417
- Fax
- 03562 989-403
- t.nickel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 216
Elisabeth Smoller
- Telefon
- 03562 989-275
- Fax
- 03562 989-202
- e.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 212