Sterberegister
Allgemeine Information
Das Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, die sich in Forst (Lausitz) oder in Döbern-Land ereignet haben.
Sterbefälle müssen innerhalb von drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden.
Falls Sie den Verlust eines nahen Angehörigen zu betrauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen wenden. Die Beantragung der Beurkundung des Sterbefalles und die Einleitung der Bestattung gehören zu den wichtigsten Pflichten der Angehörigen.
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles können einem Bestattungshaus übergeben, werden, welches sich wiederum um alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge kümmert.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Eheurkunde und Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen: zusätzlich das Scheidungsurteil
- bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde
Kosten
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Sterbeurkunden für die Krankenkasse und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei.
Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf kosten 16,00 € und jede weitere zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde 8,00 €.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Nicole Hiepka
- Telefon
- 03562 989-145
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 116
Steffi Landsberg
- Telefon
- 03562 989-143
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 124
Ute Lampe
- Telefon
- 03562 989-146
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 117
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-144
- Fax
- 03562 7460
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115