Freitag, 20. August 2021 | Allgemeines, Freizeit, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Übergabe Sporthalle Keune

Am Freitag, den 20.08.2021 wurde die neu errichtete Sporthalle Keune offiziell an die Grundschule übergeben.

Bürgermeisterin Simone Taubenek, Schulleiterin der Grundschule Keune Sylvia Förster und Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Heike Korittke beim Durchschneiden des Bandes anlässlich der feierlichen Eröffnung der Sporthalle
Band-Durchschnitt zur Eöffnung der Sporthalle, Rechte: Stadt Forst (Lausitz)

Bürgermeisterin Simone Taubenek, Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Heike Korittke, Schulleiterin Sylvia Foerster durchschnitten ein Band und gaben die Sporthalle damit zur Nutzung frei im Beisein weiterer geladener Gäste aus Firmen, Vereinen, Institutionen und natürlich den Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer.

Eckdaten

Baubeginn: Juni 2019 (Abbruch des vorhandenen Gebäudes mit anschließendem Neubau einer Sporthalle)

Zum Schulstart 2021/ 2022 konnte die Sporthalle zur Nutzung übergeben werden.

Abmessung der Sporthalle (Einfeldhalle) von ca. 27 x 15 m mit 2 Geräteräumen zum Unterstellen der Sportgeräte (ca. 70 m²)

Nutzung

  • Schulsport (Hauptnutzung)
  • zusätzlich Vereine

Sozialtrakt bestehend aus:

  • Umkleidebereich Mädchen mit Vorraum, Umkleide, 2 Duschen und WC
  • Umkleidebereich Jungen mit Vorraum, Umkleide, 2 Duschen und WC
  • Lehrerzimmer mit Umkleidebereich, Dusche und WC
  • WC Herren
  • WC Damen/Behinderten-WC
  • Technikräume
  • Putzmittelraum

Sportplatz bestehend aus:

  • Bolzplatz
  • Volleyballfeld
  • Basketballfeld
  • Rundlaufbahn 60 m Bahn
  • Weitsprunganlage

Beheizung der Sporthalle erfolgt über einen Brennwertkessel kombiniert mit einer Luftwärmepumpe.

Auf dem Sporthallendach befindet sich eine Photovoltaikanlage (der erzeugte Strom wird für den Betrieb der Sporthalle genutzt bzw. in einen Speicher oder ins Netz eingespeist).

Bewilligte Fördermittel aus den Programmen:

  • Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (KInvFG - Richtlinie 2)
    Fördermittelgeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg
    Bewilligter Betrag: 1.335.902,00 Euro
  • Bedarfszuweisung gemäß §16 Abs. 1 Satz 3 Ziff.3 Bbg-FAG – Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des o.a. KInvFG 2
    Fördermittelgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,
    Bewilligter Betrag: 148.433,56 Euro

Gesamtbaukosten voraussichtlich ca. 2,92 Mio. Euro

Stadt Forst (Lausitz)