Montag, 18. Juli 2022 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer

Allgemeinverfügung des Landkreises

Mit Wirkung zum 19. Juli 2022 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der Ukraine erlassen.

Für Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Spree-Neiße-Kreis haben, gilt somit die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für einen verlängerten Zeitraum von 12 Monaten.

Diese Fristverlängerung endet aber spätestens am 23. Februar 2023.

Diese Menschen erhalten damit weiterhin die Möglichkeit, eigenständig und mobil mit einem Kraftfahrzug und ihrer Fahrerlaubnis zu ihrem Arbeitsort zu gelangen oder Behördengänge zu erledigen.

Der Landkreis empfiehlt ukrainischen Fahrerinnen und Fahrern im öffentlichen Verkehr, eine Kopie dieser Allgemeinverfügung sowie einen Nachweis über die Aufenthaltsgewährung mitzuführen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden unter https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html sowie im Amtsblatt Nr. 28 unter www.lkspn.de.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa