Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss
Allgemeine Information
Das Servicebüro Wohngeld in der Cottbuser Straße 35c schließt zum 20.12.2024!
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Wohngeld wird grundsätzlich als Mietzuschuss für die Mieter von Wohnraum oder für Heimbewohner sowie als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gewährt.
Die Wohngeldberechnung richtet sich nach Anzahl:
- der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
- dem zu berücksichtigendem Gesamteinkommen.
Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn in diesen Leistungen bereits Wohnkosten berücksichtigt sind.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) und
- der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Fristen:
Wohngeld wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der zuständigen Stelle (Stadt Forst (Lausitz)) eingegangen ist. Mit einem formlosen Antrag kann die Fristwahrung gewährt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket:
Seit dem 01.01.2011 können Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.
Unterlagen
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die jeweiligen Antragsformulare (Miet- oder Lastenzuschuss, Antrag für Heimbewohner sowie die jeweiligen Zusatzblätter) erhalten Sie bei der Stadt Forst (Lausitz) bzw. im PDF Format hier auf dieser Seite.
Unter dem Punkt „Formulare“ finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.
Bitte beachten Sie!
Für die Antragstellung und Beratung ist ab 2. Januar 2023 ausschließlich das neue Servicebüro Wohngeld in der Cottbuser Straße 35c zu nutzen.
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Wohngeld online beantragen
Erstantrag Wohngeld Mietzuschuss
Erstantrag Wohngeld Lastenzuschuss
Weiterleistungsantrag Mietzuschuss
Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss
Erhöhungsantrag Lastenzuschuss
Änderungsmitteilung Mietzuschuss
Änderungsmitteilung Lastenzuschuss
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Frau K. Zutz
- Telefon
- 03562 989-326
- Fax
- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 111
Isabell Fox
- Telefon
- 03562 989-320
- Fax
- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 109
Pascal Scheider
- Telefon
- 03562 989-325
- Fax
- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 110
Maria-Helene Budeus
- Telefon
- 03562 989-324
- Fax
- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 109
Brit Krusch
- Telefon
- 03562 989-555
- Fax
- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Cottbuser Straße 35 C
Emily Schlabe
- Telefon
- 03562 989-326
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- 03562 7460
- wohngeld@forst-lausitz.de
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