Zusätzliche Messeinrichtungen

Allgemeine Information

Gartenwasser

Gemäß § 2 Abs. 8, Satz 5 der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 8, Satz 5 der Fäkaliensatzung ist der Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt zu beantragen, wenn regelmäßig eine Wassermenge auf dem Grundstück verwendet werden soll, ohne anschließend in die zentrale oder dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet zu werden (z. B. für die Gartenbewässerung).

Eigenwasserversorgungsanlagen

Nach § 2 Abs. 2, Buchstabe b) der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 2, Buchstabe b) der Fäkaliensatzung sind auch Wassermengen gebührenrelevant, die auf dem Grundstück gewonnen oder dem Grundstück sonst zugeführt werden z. B. aus Regenwassernutzungsanlagen, Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen) usw.. Diese Wassermengen sind ebenfalls durch Messeinrichtungen zu erfassen. Der Einbau einer Messeinrichtung ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen. 

Weitergehende Informationen

Unterlagen

Der Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen.

Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.

Kosten

Siehe Gebührenabrechnung

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Elisabeth Smoller

Telefon
03562 989-275
Fax
03562 989-202
E-Mail
e.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
212

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141