Abwasserbeseitigungskonzept

Allgemeine Information

Im Rahmen der nach § 66 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz übertragenen Abwasserbeseitigungspflicht hat die Stadt Forst (Lausitz) die notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den Anforderungen des § 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anzupassen.

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) wird im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) dargestellt. In Auswertung der gemeindlichen Planung wie auch der fortlaufenden Instandhaltungsplanung werden hier auch die erforderlichen baulichen Maßnahmen für einen Planungszeitraum von 10 Jahren dargestellt.

Weiterhin werden auch Aussagen getroffen, welche Bereiche der Stadt einschließlich der Ortsteile an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen bzw. welche anderen Lösungen zur Abwasserbeseitigung umzusetzen sind.

Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit wird das ABK jeweils im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben. Bevor eine Fortschreibung erfolgt, wird das ABK in den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vorgestellt und über den Inhalt beraten. Die Fortschreibung selbst erfolgt durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Abwasserbeseitigungskonzept 2022 -2027

Zusammenfassung

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept stellt den Stand der Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Gebiet der Gemeinde Forst (Lausitz) dar und gibt einen Ausblick auf die geplante Entwicklung der Abwasserbeseitigung für den Betrachtungszeitraum von 2022 bis 2031. Es ist das zentrale Instrument des Aufgabenträgers zur Planung und Steuerung der Abwasserbeseitigung.

Basierend auf dem Generalentwässerungsplan und der Fortschreibung des bestehenden Konzeptes zur Abwasserbeseitigung stellt die Konzeption auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinde und die Form ihrer Darstellung vom 01.10.2019 eine Neufassung dar.

Die betriebenen Entwässerungssysteme sind stark durch die geschichtliche Entwicklung der Gemeinde geprägt. Die erfolgreiche Arbeit der zurückliegenden Jahre zeigt sich in einem hohen Erneuerungsgrad und einem insgesamt guten Erhaltungszustand. Trotzdem sind unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit langfristige Anstrengungen erforderlich, um dieses Niveau erhalten zu können. Ein zentrales Thema ist in diesem Zusammenhang die Präzisierung der langfristigen Instandhaltungsplanung. Die Erhöhung des Detaillierungsgrades in der Darstellung des zentral erschlossenen Bereiches des Stadtgebietes soll hier dazu beitragen, zukünftig gebietsspezifische Informationen und Ereignisse auswerten zu können und erforderliche Maßnahmen effektiv einzuleiten.

Für die Abwasserbeseitigung in Siedlungsgebieten ohne öffentliche Kanalisation ist für den Betrachtungszeitraum davon auszugehen, dass sich dezentrale Lösungen mittels Kleinkläranlagen weiter etablieren werden, bzw. die anfallenden Fäkalien weiterhin mobil gesammelt und zur zentralen Kläranlage transportiert werden.

Die Behandlung des anfallenden Schmutzwassers auf der zentralen Kläranlage der Gemeinde erfolgt derzeit stabil. Die geplanten Maßnahmen dienen zur Erhaltung der Betriebssicherheit bzw. zur langfristigen Kostensicherung.

Die Entwicklung der gemeindlichen Abwasserbeseitigung ist stark durch die Menge der Einleitungen beeinflusst. Im Gemeindegebiet fallen fast ausschließlich häusliche Abwässer an. Auch wenn es derzeit Anzeichen einer Stabilisierung der Einleitmengen gibt, ist entsprechend der statistischen Angaben zur Bevölkerungsentwicklung von einem weiteren Rückgang auszugehen. Diese Entwicklung ist sowohl aus technischer Sicht, wie auch in der Frage der zu erzielenden Erlöse, als negativ zu bewerten.

Der Einfluss aus der bestehenden Bauleitplanung der Gemeinde auf die Entwicklung der Abwasserbeseitigung ist derzeit gering. Für den aktuellen Betrachtungszeitraum werden Erneuerungs- und Unterhaltungsarbeiten an den bestehenden Anlagenteilen das bestimmende Element der Abwasserbeseitigung sein.

Die Überflutungsereignisse des zurückliegenden Jahres zeigen einmal mehr, wie stark das gemeindliche Leben durch die sichere Ableitung von Niederschlägen geprägt ist. Ein Notfallmanagement in Bezug auf Starkregenereignisse im Sinne der Verwaltungsvorschrift ABK ist derzeit nicht etabliert. Hier sind im Weiteren im Rahmen der noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen die gemeindlichen Anforderungen zu definieren und im erforderlichen Maß eine Risikoanalyse mit darauf aufbauendem Starkregennotfallmanagement zu erarbeiten.

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Uwe Schmidt

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