Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Führungszeugnis

Allgemeine Information

Wenn Sie in Deutschland leben, beantragen Sie das Führungszeugnis bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde.

Als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union können Sie auch beantragen, dass die Inhalte des Strafregisters Ihres Heimatlandes in das Führungszeugnis aufgenommen werden (europäisches Führungszeugnis).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie dieses postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, müssen Sie einen Verwendungszweck angeben. Sie benötigen außerdem die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde.

Es besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal zu beantragen.

Hierfür benötigen Sie den elektronischen Personalausweis.

Weitere Informationen zum Online-Portal finden Sie in diesem Flyer.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
  • bei schriftlichem Antrag die amtliche Beglaubigung der Unterschrift
  • bei erweitertem Führungszeugnis zusätzlich die schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt

Kosten

13,00 €

Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz kann die Gebühr erlassen, wenn es anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Gründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint.

Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird auf die Gebühr verzichtet.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
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Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
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