Todesfall

Grabmale, Aufstellung

Allgemeine Information

Die Aufstellung der Grabmale wird von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung genehmigt und kontrolliert.

Die Beantragung der Aufstellung eines Grabmales erfolgt durch den Bürger selbst.

Die Ausführung der Arbeiten hat ein vom Bürger zu beauftragendes, zugelassenes Unternehmen (Steinmetzbetrieb) vorzunehmen. Diese Zulassungen erteilen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung für gewerblich tätige Unternehmen (Steinmetzbetriebe). Die Betriebe müssen jährlich Qualifizierungsnachweise vorlegen um die o. g. Zulassung zu erhalten.

Nach dem Aufstellen der Grabmale hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle durch regelmäßige Kontrollen die Standsicherheit der Grabmale zu gewährleisten.

Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Dienstalltag oder im Zuge der jährlichen Standsicherheitskontrolle (Verkehrssicherungspflicht) festgestellt, wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt.

Für die umgehende Wiederherstellung der Sicherheit an der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Unterlagen

Ein Antrag zur Aufstellung eines Grabmales wird durch die Friedhofsverwaltung ausgehändigt und durch das zu beauftragende Unternehmen weiter bearbeitet.

Kosten

Gebühren entstehen entsprechend der derzeit gültigen Satzung.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Anke Schulz

Telefon
03562 989-456
Fax
03562 989-473
E-Mail
a.schulz@forst-lausitz.de
Zimmer
306