Grundstücksbenutzung und Dienstbarkeiten
Allgemeine Information
Die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) regelt den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage. Im § 11 Abs. 1 steht, dass „jedes Grundstück einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an die jeweilige öffentliche Abwasseranlage haben muss.“
Ausnahmsweise kann der Anschluss mehrerer Grundstücke an eine gemeinsame Grundstücksanschlussleitung zugelassen werden. Das setzt jedoch voraus, dass die Verlegung, Unterhaltung und Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem jeweils fremden Grundstück durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit gesichert werden.
Unterlagen
Für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit benötigen Sie einen Lageplan und einen Eintragungstext. Bei der Erstellung dieser Unterlagen sind wir Ihnen gern behilflich.
Die Eintragung der Dienstbarkeit erfolgt nur über einen Notar.
Kosten
Es fallen Kosten beim Notar und beim Grundbuchamt an.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Köhler
- Telefon
- 03562 989-272
- Fax
- 03562 989-202
- p.koehler@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 214