Öffentliche Auslegung Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „ Klinger Weg“ auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und § 34 Abs.6 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 17.09.2021 die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung einer Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung

                                                „Klinger Weg“

eingeleitet (Beschlussvorlagen-Nr.: SVV/0287/2021).

Nunmehr soll die Offenlegung dieser Ergänzungssatzung auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und § 34 Abs.6 BauGB im Zeitraum vom

                       Montag, 30.05.2022, bis einschließlich Freitag, 01.07.2022

in der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, im Flur, 2. Obergeschoss, , Cottbuser Straße 10, in 03149 Forst (Lausitz) während folgender Zeiten erfolgen:

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag 
09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag               
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag       
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung  bei der

            Stadt Forst (Lausitz)

            Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung

            Cottbuser Straße 10, Zimmer 319

            03149 Forst (Lausitz)

oder schriftlich bei der

            Stadt Forst (Lausitz)

            Lindenstraße 10-12

            03149 Forst (Lausitz)

oder während der Dienststunden persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Gemeinde kann gem. § 34 Abs. 4, dritter Anstrich, einzelne Außenbereichsflächen als im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 BauGB ist gem. § 34 Abs.5 BauGB, dass

  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind,
  2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
  3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Betrachtung umwelt- und naturschutzrechtlicher Aspekte (Hinweispflicht gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Das Ergänzungsgebiet liegt naturräumlich gesehen im südöstlichen Randbereich der naturräumlichen Großeinheit 'Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet'.

Boden

Hauptbodentyp im Ergänzungsgebiet und seiner Umgebung ist gemäß digitaler Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg der Vega-Gley-Pseudogley überwiegend aus Auenton über tiefem Auensand oder Auenlehmsand. Hauptbodenart ist dementsprechend lehmiger Ton. Das Ergänzungsgebiet ist vollständig unversiegelt und wird landwirtschaftlich als Acker genutzt.

Wasser

Im Ergänzungsgebiet und seiner näheren Umgebung befinden sich keine Oberflächengewässer. Zwischen der nördlichen Grenze des Ergänzungsgebietes und dem anschließenden Klinger Weg verläuft ein schmaler, maximal temporär wasserführender Entwässerungsgraben der Straße. Der Grundwasserflurabstand liegt zwischen 2 und 3 m. Das knapp 2 km westlich der Neiße liegende Ergänzungsgebiet gehört zu einem Hochwasserrisikogebiet mit einem Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit. Das heißt eine Überflutung erfolgt bei einem statistisch alle 200 Jahre auftretenden Hochwasser ohne Berücksichtigung von Hochwasserschutzanlagen.

Klima / Luft

Die Stadt Forst befindet sich im Bereich des leicht kontinental beeinflussten ostdeutschen Binnenklimas. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9,6°C, der mittlere Jahresniederschlag bei 560 mm. Lokalklimatisch gesehen befindet sich das Ergänzungsgebiet im Übergangsbereich zwischen Freilandklima und Klima des Siedlungsraums. Aufgrund der vorhandenen großen Freiflächen und der relativ geringen Baudichte in den Siedlungsflächen ist von einem belastungsarmen Lokalklima mit ausreichender Frisch- und Kaltluftversorgung auszugehen.

Biotope

Das Ergänzungsgebiet befindet sich vollständig auf einer Ackerfläche. Der Biotopwert einer solchen regelmäßig und intensiv genutzten Fläche ist als gering einzustufen. Zwischen dem Ergänzungsgebiet und der westlich verlaufenden Pfälzer Straße befindet sich eine straßenbegleitende Baumreihe aus Laubbäumen überwiegend mittleren Alters. Die Bäume stocken innerhalb eines rund 3,5 m breiten, regelmäßig gemähten Saumstreifens. Die Baumreihe besitzt innerhalb des strukturarmen Landschaftsausschnitts eine erhöhte Wertigkeit als lineare Biotopstruktur. Zwischen dem Ergänzungsgebiet und dem nördlich verlaufenden Klinger Weg befindet sich einebenfalls rund 3,5 m breiter und regelmäßig gemähter Saumstreifen einschließlich einer schmalen Entwässerungsmulde.

Fauna

Aufgrund der Biotopausstattung des Ergänzungsgebietes als intensiv genutzte Ackerfläche und der Nähe zu Straßen und Siedlungsflächen ist von keiner nennenswerten Bedeutung für die Fauna auszugehen. In der bereits außerhalb des Ergänzungsgebietes gelegenen Baumreihe ist eine Nutzung als Brutplatz für gehölzbrütende Vogelarten möglich. Für die schmalen straßenbegleitenden Saumstreifen ist aufgrund ihrer Straßennähe, ihrer geringen Breite und Strukturarmut von keiner nennenswerten Bedeutung für die Fauna auszugehen.

Schutzgebiete und -objekte

Im Ergänzungsgebiet und seiner Umgebung befinden sich keine Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht. Bodendenkmale sind ebenfalls nicht vorhanden. Die Bäume der entlang der Pfälzer Straße vorhandenen Baumreihe (westlich außerhalb des Ergänzungsgebietes) unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Forst.

 

Flächennutzungsplan

Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Forst (Lausitz) von 1998 wird das kommunale Flurstück inklusive des Ergänzungsgebiets als Wohnbaufläche (Kennzeichnung mit einer geplanten Nutzungsänderung) dargestellt.

Zur Auslegung bestimmte Unterlage

  • Planzeichnung,
  • Begründung,
  • Lageplan,
  • Stellungnahmen von Umweltbehörden, soweit diese bei Beginn der Offenlegung vorliegen,
  • Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art 13 DSVGO).

Vorliegende Stellungnahmen von Umweltbehörde

Im Rahmen des Satzungsverfahrens werden die mit Naturschutzfragen betrauten Behörden (Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Gewässerverband Spree-Neiße) im Rahmen einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger angeschrieben.

Sollten diese Stellungnahmen bis zum Zeitpunkt des Beginns der Offenlegung des B-Planes vorliegen, so werden diese mit offengelegt.

Hinweise zu Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Satzung  unberücksichtigt bleiben können und bei Aufstellung einer solchen Satzung ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihnen nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhält man keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art 13 DSGV), welches mit ausliegt, entnommen werden.

Über die Anregungen und Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

Planungsbekanntmachung

Ab dem 21.05.2022  sind die offengelegten Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Forst (L.) unter https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm eingestellt.

Des Weiteren  besteht folgende Zugangsmöglichkeit über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg:

https://blp.brandenburg.de

https://bauleitplanung.brandenburg.de

Hinweis:

Es gilt derzeit das SARS-CoV-2-Maßnahmen und Hygienekonzept der Stadt Forst (Lausitz) mit Wirkung vom 05. April 2022.

Hierbei gelten die Hinweise für Kontakte mit behördenfremden Personen:

  • Das Rathaus und die Verwaltungsgebäude sind für den öffentlichen Besucherverkehr zu den Sprechzeiten frei zugänglich.
  • Behördenfremde Personen, die das Verwaltungsgebäude betreten, sind gebeten, sich am Eingang die Hände zu desinfizieren.

 

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