Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Wohnen Unternehmen und Gewerbe

Sanierungs- und Entwicklungsgebiete / Genehmigungspflichten

Allgemeine Information

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Sanierungsgebiet "Innenstadt"
  • Sanierungsgebiet "Nordost"
  • Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt".

Den Geltungsbereich der festgelegten Sanierungsgebiete finden Sie im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadtentwicklung und Bauen.

Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen

Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in den von der Stadt Forst (Lausitz) festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bedürfen gemäß § 144 des Baugesetzbuches einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.


Bauliche Maßnahmen sind unabhängig davon nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig, ob sie einer Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigepflicht unterliegen oder nicht.


Der sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge:

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abriss von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
  • erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über Gebrauch oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
  • die Veräußerung eines Grundstücks bzw. die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeit) sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Teilung von Grundstücken

Unterlagen

Antragsformulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen erhalten Sie im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 145 Baugesetzbuch vier Wochen. Deshalb sollte ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden.


Dazu gehören je nach Rechtsvorgang oder Bauvorhaben:

  • ein Lageplan
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Ansichtszeichnungen
  • der Kaufvertrag
  • der Miet- oder Pachtvertrag

Kosten

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) werden für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung Gebühren in Höhe von 24,50 € erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Isabelle Krebs

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
i.krebs@forst-lausitz.de
Zimmer
203

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202