Bau und Erneuerung abwassertechnischer Anlagen

Allgemeine Information

Grundlage für eine Kanalplanung für Abwasser sind der Generalentwässerungsplan und das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Forst (Lausitz).

Dabei gilt der Grundsatz eines Trennsystems, d. h. sowohl das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser sind jeweils in getrennten Kanälen abzuleiten. Unabhängig davon gilt für die Entsorgung von unverschmutztem Niederschlagswasser der ökologische Gesichtspunkt, d.h. wenn möglich, ist Versickerung als naturnahe Entsorgung anzustreben.

Ansprechpartner für rechtliche Belange ist der Fachbereich Bauverwaltung (Herr Nickel).
Ansprechpartnerin für technische Belange ist der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung (Frau Köhler).

Unterlagen

Um den Bürgerinnen und Bürgern der betreffenden Gebiete in der Stadt Forst (Lausitz) so zeitig wie möglich die Möglichkeit der Beteiligung an der geplanten Kanalneubau- oder Kanalerneuerungsmaßnahme zu eröffnen, liegt in der Verwaltung das

Abwasserbeseitigungskonzept zur Einsichtnahme vor. Diesem ist zu entnehmen, in welchem Jahr vorgesehen ist, die betreffenden Straßen an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen, die bestehenden Kanäle zu erneuern oder welche Entsorgungsmöglichkeit in dem jeweiligen Ortsteil vorgesehen ist.

Diese zeitliche Einordnung ist eine grobe Orientierung und hat keinen verbindlichen Charakter.

Es besteht damit die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die Zielsetzungen der Abwasserbeseitigung zu informieren.

Anregungen und Hinweise sind jederzeit gefragt.

Sind im entsprechenden Haushaltsjahr im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) die finanziellen Mittel eingestellt, wird eine Vorplanung erarbeitet und diese den betreffenden Grundstückseigentümern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Hinweise und Anregungen können formlos eingereicht werden.

Kosten

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlussleitung durch den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ ist auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) durch den Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Toni Nickel

Telefon
03562 989-417
Fax
03562 989-403
E-Mail
t.nickel@forst-lausitz.de
Zimmer
216

Petra Köhler

Telefon
03562 989-272
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.koehler@forst-lausitz.de
Zimmer
214