Zusätzliche Messeinrichtungen
Allgemeine Information
Gartenwasser
Gemäß § 2 Abs. 8, Satz 5 der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 8, Satz 5 der Fäkaliensatzung ist der Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt zu beantragen, wenn regelmäßig eine Wassermenge auf dem Grundstück verwendet werden soll, ohne anschließend in die zentrale oder dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet zu werden (z. B. für die Gartenbewässerung).
Eigenwasserversorgungsanlagen
Nach § 2 Abs. 2, Buchstabe b) der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 2, Buchstabe b) der Fäkaliensatzung sind auch Wassermengen gebührenrelevant, die auf dem Grundstück gewonnen oder dem Grundstück sonst zugeführt werden z. B. aus Regenwassernutzungsanlagen, Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen) usw.. Diese Wassermengen sind ebenfalls durch Messeinrichtungen zu erfassen. Der Einbau einer Messeinrichtung ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen.
Weitergehende Informationen
- Abwassergebührensatzung
- Fäkaliensatzung
- Informationsblatt über technische Einbaubedingungen von zusätzliche Messeinrichtungen gemäß der Fäkaliensatzung und der Abwassergebührensatzung
Unterlagen
Der Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung ist bei der Stadt Forst (Lausitz) zu beantragen.
Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.
Kosten
Formulare:


Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Elisabeth Smoller
- Telefon
- 03562 989-275
- Fax
- 03562 989-202
- e.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 212
Richard Smoller
- Telefon
- 03562 6999310
- Fax
- 03562 989-202
- r.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141