Familienforschung
Allgemeine Information
Kontakt
Sitz:
Cottbuser Straße 29 E
03149 Forst (Lausitz)
Postanschrift:
Stadt Forst (Lausitz)
Stadtarchiv
Lindenstraße 10 - 12
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-122
E-Mail: archiv@forst-lausitz.de
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
Donnerstag 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00
und nach vorheriger Vereinbarung.
Fakten & Details
Jede Person kann Archivgut der Stadt Forst (Lausitz) nutzen. Die Nutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Stadtarchivs, durch Erteilung von Auskünften oder durch Übermittlung von Reproduktion.
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen vorab per E-Mail oder postalisch mit.
Grundlage für die Nutzung ist das Brandenburgische Archivgesetz, die Archivsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
und die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Einschlägige Bestände
Das Stadtarchiv Forst (Lausitz) verfügt für Zwecke der Erbenermittlung und Familienforschung vor allem über die
- Geburts-, Heirats- und Sterberegister des Standesamtes Forst, sowie der in diesem aufgegangenen Standesämter Bohrau-Sacro, Gosda-Klinge, Groß Bademeusel, Groß Jamno, Eulo, Keune, Noßdorf und Weißagk.
- Meldekartei des Volkspolizei-Kreisamtes Forst ca. 1952-1990 für den ehemaligen Kreis Forst.
Geburts-, Heirats- und Sterberegister liegen erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 110, 80 bzw. 30 Jahren vor. Jüngere Personenstandsunterlagen befinden sich beim Fachbereich Bürgerservice.
Bestandslücken
Durch Kriegseinwirkungen ist 1945 ein erheblicher Teil der Personenstands-Erstbücher nicht mehr erhalten. Im Archiwum Państwowe w Zielonej Górze und im Brandenburgischen Landeshauptarchiv liegen jedoch zum größten Teil Zweitbücher vor. Eine Übersicht der erhaltenen Erst- und Zweitbücher finden Sie in nachstehender Übersicht.
Übersicht der Personenstandsregister im Stadtarchiv Forst (Lausitz)
Kosten
Die Kosten für die Benutzung des Stadtarchivs richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) . Die Gebühren können bei wissenschaftlichen, gemeinnützigen oder heimatkundlichen Anfragen verringert bzw. erlassen werden.