Abwasser und Abwasserbeseitigung
Allgemeine Information
Abwasser ist entsprechend § 54 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit Schmutzwasser und Niederschlagswasser definiert. Schmutzwasser ist hierbei das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser. Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser wird als Niederschlagswasser bezeichnet.
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms ist ebenfalls Bestandteil der Abwasserbeseitigung.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist nach § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers zuständig. Sie hat dabei die hierfür notwendigen Abwasseranlagen zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen, soweit nicht andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind.
Seit 1994 hat die Stadt Forst (Lausitz) die Aufgaben zur ordnungsgemäße Abwasserbe-seitigung dem Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ übertragen.
Die hoheitlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigungspflicht werden durch den Fachbereich Bauverwaltung der Stadt Forst (Lausitz) wahrgenommen.
Die Ableitung von Niederschlägen öffentlicher Flächen (Straßenentwässerung) bis zur öffentlichen Abwasseranlage liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Baulastträgers.
Siehe auch
- Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
- Bau und Erneuerung abwassertechnischer Anlagen
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang
- dezentrale Entsorgung, Fäkalienabfuhr
- Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
- Gebührenabrechnung
- Grundstücksbenutzung, Dienstbarkeiten
- Grundstücksentwässerung
- Kleinkläranlagen
- Kostenersatz
- Leitungsauskünfte
- Störungsbeseitigung und Bereitschaft
- Zusätzliche Messeinrichtungen, Gartenwasserzähler